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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

   

     

Allgemeine

Vermietbedingungen (AGB)

Radweg.com Dirk Hammer 19273 Sumte in de Rahnk 23

Allgemeine Vermietbedingungen

A: Fahrzeugzustand / Reparaturen / Betriebsmittel

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Luftdrucks, fälligen Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß vor Diebstahl zu sichern.

2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen.

B: Reservierungen, Buchungen

1. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.

2. Bei Buchungen  gilt Folgendes: Nach Buchung ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Bei Stornierung der Buchung vor Mietbeginn fällt eine Gebühr von EUR 20 an, bei Nichtabholung des Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt wird eine Gebühr von EUR 45 erhoben. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind zu richten an: radweg.com Dirk Hammer

In de Rahnk 23, 19273 Sumte, Fax +49 32121217614, E-Mail reservierung@radweg.com

C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland

1. Einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird radweg.com Dirk Hammer vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.  Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter (bei Firmenkunden mit deren Zustimmung auch von deren Arbeitnehmern) oder dem im Mietvertrag angegebenen Erstfahrern geführt bzw. genutzt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten Personen gefahren werden wird, ist das Einverständnis von radweg.com Dirk Hammer einzuholen.

3. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

4. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht

verwendet werden

- zu sportliche  Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit

ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,

- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

- zur gewerblichen Personenbeförderung,

- zur Weitervermietung,

- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

 

5. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

6. Eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen ist untersagt.

8. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 3,4. oder 5. berechtigen radweg.com Dirk Hammer zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der radweg.com Dirk Hammer auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 3,4. oder 5. entsteht, bleibt unberührt.

D: Mietpreis

1. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Servicegebühren, Zubehör/Extras

wie z.B. Kindersitz, Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten. Ein etwaiger Standortzuschlag wird auf

den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.

E: Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

1. Die Miete (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z.B. Haftungsfreistellungen, Zustellungskosten) zzgl.

Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 28 Tagen, so ist die Miete in Zeitabschnitten von 28 Tagen und zu Beginn eines jeden Zeitabschnitts zu entrichten.

2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe von 150€ in bar bei radweg.com zu hinterlegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) vor Mietantritt in bar bei radweg.com fällig.

4. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 28 Tagen und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist die Vermieterin auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen

F: Versicherung

1. Der Kunde ist während der Fahrrad-Nutzung ergänzend zu seinem gege benen falls bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz über den Anbieter haft pflichtversichert. Regressansprüche der Haftpflichtversicherung des Anbieters gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.

G: Unfälle / Diebstahl / Anzeigepflicht

1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies ggü. Der Vermieterin nachzuweisen.

2. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.

H: Haftung der Vermieterin

1. Die Vermieterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, eines Vertreters oder eines

Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Vermieterin nur wegen der Verletzung des Lebens,des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.

I: Haftung des Mieters

1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

2. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bei/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts, Abstellen des Fahrzeugs in Parkverbotszonen oder Ähnliches. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält die Vermieterin vom Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von € 13,50 inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

3. Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

 

J: Rückgabe des Fahrzeuges

1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung der Vermieterin drei Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit bekannt gibt. Bei Fahrzeugtausch und Anmietdauer von mehr als 28 Tagen gilt der Erstmietvertrag.

2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit der Vermieterin am vereinbarten Ort während der üblichen Geschäftszeiten, die in den Geschäftslokalen der Vermieterin durch Aushang bekannt gemacht werden, zurückzugeben.

3. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei Überschreitung gilt für den gesamten Zeitraum der Normaltarif.

4. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabetag werden die jeweils gültigen Mietpreise berechnet.

5. Gibt der Mieter das Fahrzeug - auch unverschuldet - nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen.

6. Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Die Vermieterin kann die Mietverträge fristlos kündigen, sofern der Mieter mehr als sieben Tage ab Fälligkeit mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, sich seine Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtern oder andere wichtige Gründe eintreten.

Als solche Gründe gelten vor allem:

- nicht eingelöste Bankeinzüge / - Schecks,

- gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

- mangelnde Pflege des Fahrzeuges,

- unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch,

- Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr,

- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

Kündigt die Vermieterin einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör

und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.

K: Datenschutzklausel

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters und/oder Fahrer erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen. Um den Mieter/Fahrer über das Angebot an Dienstleistungen der radweg.com  zu informieren, erfolgt eine Verarbeitung und Nutzung der Adressdaten (inkl. E-Mail) für eigene

Werbezwecke. Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: radweg.com Dirk Hammer, Kennwort: Widerspruch, in de Rahnk 23, 19273 Sumte, E-Mail an: widerspruch_datenschutz@radweg.com.

L: Allgemeine Bestimmungen

1. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anwendbar.

2. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.

3. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.

4. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

O: Gerichtsstand, Schriftform

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lüneburg.

 
   
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Infos zur 0,0%-Finanzierung

Laufzeit maximal 12 Monate.
Effektiver Jahreszins 0,0%.
Jährlicher Sollzinssatz 0,0%.
Andere Laufzeiten sind möglich.

Vertragspartner ist die CreditPlus Bank AG

 
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